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   LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs-450 Js 587/16-41/18   

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LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs-450 Js 587/16-41/18 (https://dejure.org/2019,11066)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 12.04.2019 - 2 KLs-450 Js 587/16-41/18 (https://dejure.org/2019,11066)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 12. April 2019 - 2 KLs-450 Js 587/16-41/18 (https://dejure.org/2019,11066)
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  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    Auszug aus LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18
    Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens und erfolgtem Beginn der Hauptverhandlung darf die Sache wegen unzureichender Strafgewalt erst dann an eine Gericht höherer Ordnung verwiesen werden, wenn das untere Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung zu der sicheren Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte schuldig ist, und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafrahmen nicht ausreicht, um die Straftat angemessen zu ahnden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.09.2011, 3 Ws 912/11, BeckRS 2013, 22725; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117, 118).
  • OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13

    Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender

    Auszug aus LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18
    Dabei muss sich die Straferwartung bei veränderter Sach- und Rechtslage soweit verfestigt haben, dass nicht mehr zur erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen, (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.203, 2 Ws 610/13, BeckRS 2013, 20109).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11

    Strafprozess: fehlende Bindung eines Verweisungsbeschlusses des Schöffengerichts

    Auszug aus LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18
    Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens und erfolgtem Beginn der Hauptverhandlung darf die Sache wegen unzureichender Strafgewalt erst dann an eine Gericht höherer Ordnung verwiesen werden, wenn das untere Gericht durch den Gang der Hauptverhandlung zu der sicheren Überzeugung gelangt ist, dass der Angeklagte schuldig ist, und der dem Gericht zur Verfügung stehende Strafrahmen nicht ausreicht, um die Straftat angemessen zu ahnden (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.09.2011, 3 Ws 912/11, BeckRS 2013, 22725; OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 488/08, NStZ-RR 2009, 117, 118).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

    Auszug aus LG Arnsberg, 12.04.2019 - 2 KLs 41/18
    Zuständigkeitsverschiebungen aufgrund einer geänderten Einschätzung der Sach- und Rechtslage sind auf Fälle zu beschränken, in denen die Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung unverzichtbar ist, (BGH, Beschluss vom 06.10.2016, 2 StR 330/16, NJW 2017, 280, 281).
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